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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11 (https://dejure.org/2012,14675)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.05.2012 - 12 A 687/11 (https://dejure.org/2012,14675)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 12 A 687/11 (https://dejure.org/2012,14675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbildungsförderungsfähigkeit eines Studiums der Rechtswissenschaften im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss eines Bachelor-Studienganges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderungsfähigkeit eines Studiums der Rechtswissenschaften im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss eines Bachelor-Studienganges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11
    Soweit der Senat mit der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei der im Zusammenhang mit der hochschulrechtlichen Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Neuregelung des § 19 HRG aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 erfolgten Einfügung des § 7 Abs. 1a BAföG durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 offenkundig die Möglichkeit nicht bedacht hat, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Bachelor-Abschluss bezogenen Masterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt - wenn etwa der bei Beginn des Studium angezielte Abschluss während des Studiums ersatzlos zugunsten des Masterabschlusses wegfällt - und jedenfalls in diesen Fällen eine planwidrige Regelungslücke anzunehmen ist, so OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 - m. H. a.: BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, und Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124, juris; zu einem früheren Konsekutivstudiengang: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.

    vgl. Begründung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. Oktober 1997, BT-Drucks. 13/8796, S. 21; dazu auch: Sächsisches OVG, Urteil vom 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris.

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11
    Soweit der Senat mit der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei der im Zusammenhang mit der hochschulrechtlichen Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Neuregelung des § 19 HRG aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 erfolgten Einfügung des § 7 Abs. 1a BAföG durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 offenkundig die Möglichkeit nicht bedacht hat, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Bachelor-Abschluss bezogenen Masterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt - wenn etwa der bei Beginn des Studium angezielte Abschluss während des Studiums ersatzlos zugunsten des Masterabschlusses wegfällt - und jedenfalls in diesen Fällen eine planwidrige Regelungslücke anzunehmen ist, so OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 - m. H. a.: BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, und Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124, juris; zu einem früheren Konsekutivstudiengang: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11
    Eine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1 a) BAföG scheide ebenfalls aus, weil ausweislich der Gesetzesmotive keine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Regelungslücke bestehe und auch nicht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - gleichbehandelte Fallkonstellation gegeben sei, in der ein durch das Hochschulrecht des Landes vorgesehener Bachelor-Abschluss nach der genehmigten Prüfungsordnung in einen Studiengang integriert sei, der sich auf den Erwerb eines Staatsexamens richte und bei dem für den Erwerb des Bachelor-Grades Ausbildungs- oder Prüfungsleistungen, die nicht für den Staatsexamensabschluss zu erbracht werden müssten, nicht vorgesehen seien.
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06

    Ausbildungsförderung für ein Masterstudium

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11
    Soweit der Senat mit der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei der im Zusammenhang mit der hochschulrechtlichen Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Neuregelung des § 19 HRG aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 erfolgten Einfügung des § 7 Abs. 1a BAföG durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 offenkundig die Möglichkeit nicht bedacht hat, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Bachelor-Abschluss bezogenen Masterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt - wenn etwa der bei Beginn des Studium angezielte Abschluss während des Studiums ersatzlos zugunsten des Masterabschlusses wegfällt - und jedenfalls in diesen Fällen eine planwidrige Regelungslücke anzunehmen ist, so OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 - m. H. a.: BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, und Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124, juris; zu einem früheren Konsekutivstudiengang: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07

    Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11
    Soweit der Senat mit der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei der im Zusammenhang mit der hochschulrechtlichen Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Neuregelung des § 19 HRG aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 erfolgten Einfügung des § 7 Abs. 1a BAföG durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 offenkundig die Möglichkeit nicht bedacht hat, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Bachelor-Abschluss bezogenen Masterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt - wenn etwa der bei Beginn des Studium angezielte Abschluss während des Studiums ersatzlos zugunsten des Masterabschlusses wegfällt - und jedenfalls in diesen Fällen eine planwidrige Regelungslücke anzunehmen ist, so OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 - m. H. a.: BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, und Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124, juris; zu einem früheren Konsekutivstudiengang: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 12 A 2860/09

    Anspruch auf Förderung eines Masterstudiengangs nach einer abgeschlossenen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11
    Soweit der Senat mit der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei der im Zusammenhang mit der hochschulrechtlichen Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Neuregelung des § 19 HRG aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 erfolgten Einfügung des § 7 Abs. 1a BAföG durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 offenkundig die Möglichkeit nicht bedacht hat, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Bachelor-Abschluss bezogenen Masterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt - wenn etwa der bei Beginn des Studium angezielte Abschluss während des Studiums ersatzlos zugunsten des Masterabschlusses wegfällt - und jedenfalls in diesen Fällen eine planwidrige Regelungslücke anzunehmen ist, so OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 - m. H. a.: BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, und Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124, juris; zu einem früheren Konsekutivstudiengang: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2014 - 12 S 274/14

    Ausbildungsförderung für Ergänzungsstudium mit Studienziel Erste Juristische

    Auch die Förderung eines grundständigen Studiums der Rechtswissenschaft nach Erwerb eines lediglich fachnahen Bachelorgrades komme nach § 7 Abs. 1a BAföG nicht in Betracht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2012 - 12 A 687/11 -).

    Die von dem Kläger gewählte Studienfolge erachtet der Senat nach allem als eine dem Bologna-Modell sehr nahekommende Studienkombination, welche allein wegen des Umstands, dass nach wie vor die Ausbildung zum "Volljuristen" nur mittels Ablegung des Ersten juristischen Staatsexamens erfolgreich durchgeführt werden kann, auf die Verleihung eines Master- bzw. Magistergrades verzichten muss (vgl. zu weiteren Studienkombinationen, bei denen eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG in Frage stand: BVerwG, Urteil vom 15.05.2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.12.2012 - 4 LA 330/11 - NVwZ-RR 2013, 263; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 A 7/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2012 - 12 A 687/11 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - NVwZ-RR 2012, 238; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2011 - 12 A 2860/09 - FamRZ 2011, 1339; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2009 - 6 S 22.08 - NVwZ-RR 2009, 728; Sächs. OVG, Urteil vom 06.11.2008 - 1 B 188/07 - DÖV 2009, 215; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.09.2007 - 4 ME 594/07 - NVwZ-RR 2008, 401; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2007 - 4 A2168/05 - FamRZ 2007, 1594; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.12.2006 - 4 Bs 284/06 - NVwZ-RR 2007, 321).

    So traf etwa der vom OVG Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 08.05.2012 - 12 A 687/11 - (a.a.O.) zu beurteilende Fall einen Bachelor-Studiengang "Politik und Recht", auf welchen das mit dem Staatsexamen endende Studium der Rechtswissenschaft gerade nicht in dem Sinne aufbaute, dass das zu dem höherwertigen Abschluss führende Studium ohne das erfolgreiche Durchlaufen des Bachelor-Studiums gar nicht ergriffen werden kann.

  • VG Münster, 26.11.2019 - 6 K 449/18
    Dass der Gesetzgeber nicht davon ausgeht, dass dem Bachelorstudium immer oder regelmäßig ein Masterstudiengang angeschlossen werden muss, wird ferner dadurch bestätigt, dass die Anhebung der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 BAföG für Masterstudiengänge ausweislich der Begründung in dem Entwurf des 23.BAföGÄndG vom 4. Mai 2010, vgl. BT-Drucks. 17/1551, S.25, zu Nummer 5 (§ 10 Abs. 3), ausdrücklich deshalb erfolgt ist, um Bachelorstudenten in Einklang mit den Zielen des Bologna-Prozesses die hier angezielte längere berufliche Einstiegsphase zu ermöglichen, in der sie den persönlichen und fachlichen Nutzen eines vertiefenden Masterstudiums eingehend prüfen können, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 12 A 687/11 -, juris, Rn. 33.

    Eine solche nur unvollständige Umsetzung des gestuften Systems von Bachelor- und Masterstudiengängen, lag vielmehr von vorneherein außerhalb des Regelungszwecks des § 7 Abs. 1 a BAföG, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 12 A 687/11 -, juris, Rn. 58.

    Vor dem Hintergrund dieser konzeptionellen und strukturellen Unterschiede handelt es sich - anders als die Klägerin meint - bei der Weiterqualifikation einerseits im Master-Studiengang und bei der Weiterqualifikation andererseits im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften nicht um im wesentlichen gleichgelagerte Sachverhalte, für deren förderungsrechtliche Ungleichbehandlung es eines rechtfertigenden Grundes bedürfte, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 12 A 687/11 -, juris, Rn. 45.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - 12 A 1880/13

    Abschluss eines Studiums mit dem Bachelor als berufsqualifizierender erster

    Das Verwaltungsgericht hat sich mit den Anforderungen an das Vorliegen eines berufsqualifizierenden Abschlusses eng an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124, juris, und des OVG NRW, vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2012 - 12 A 687/11 -, juris, gehalten und dabei insbesondere darauf abgestellt, ob der Auszubildende in dem von ihm durchlaufenen Ausbildungsgang einen Ausbildungsstand erreicht hat, der ihm die Aufnahme eines Berufes ermöglicht.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2012, a. a. O..

  • VG Stuttgart, 29.07.2013 - 11 K 503/13

    Zur Bewilligung von Ausbildungsförderung für die Fortführung eines mit dem

    Es handelt sich dabei um Studiengänge, die konzeptionell so aufeinander aufbauen, dass das zum höherwertigen Abschluss führende Studium ohne das erfolgreiche Durchlaufen des Bachelor-Studiums gar nicht ergriffen werden kann (vgl. OVG Münster, Urteil vom 08.02.2012, - 12 A 687/11 -, ).
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